1. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung
der MOVEMENT DANCE ACADEMY im Rahmen seiner Nutzungsvereinbarung
zu den offiziellen Öffnungszeiten
zu nutzen. An den gesetzlichen Feiertagen bleibt die MOVEMENT
DANCE ACADEMY, wenn nicht anders angekündigt geschlossen.
2. Der Beitrag wird im voraus, spätestens am 3.eines Monats
fällig. Die Aufnahmegebühr ist mit dem ersten Beitrag
fällig. Gerät das Mitglied mit den vereinbarten Zahlungen
mehr als zwei Monate in Verzug, so werden die Monatsbeiträge
für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
Nutzt das Mitglied die Tanzschule während der Mitgliedschaftszeit
nicht, werden die Beiträge nicht zurückerstattet.
3. Die erste Laufzeit beginnt zu dem vom Mitglied gewünschten
Termin, zum 1. eines Monats oder wird prozentual auf die restlichen
Tage des Monates bezogen. Die Mitgliedschaft ist spätestens
zwei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit nur
in schriftlicher Form kündbar. Ansonsten verlängert
sich die Vertragslaufzeit automatisch um drei Monate.
4. Das Mitglied verpflichtet sich, bei Änderung der persönlichen
Daten und der Bankverbindung, die MOVEMENT DANCE ACADEMY und
dessen Inhaber unverzüglich zu informieren, andernfalls übernimmt
das Mitglied die dadurch entstehenden Kosten. Bei Nichteinhaltung
der Zahlungspflicht übernimmt das Mitglied die dadurch verursachten
Buchungskosten.
5. Der Vertrag ruht bei Einberufung zur Bundeswehr und bei Eintreten
in die Schwangerschaft für die Dauer eines Jahres. Ein entsprechender,
behördlicher oder ärztlicher Nachweis muss der MOVEMENT
DANCE ACADEMY vorgelegt werden.
6. Ausfallzeiten durch Krankheit oder Verletzungen mit einer
Dauer von mehr als 4 Wochen, berechtigen unter Beibehaltung der
Zahlungspflicht zum kostenfreien Nachholen der Ausfallzeit jeweils
monatsweise. Bedingung dafür ist ein entsprechender Nachweis.
7. Bei nicht selbst verschuldeten- oder absichtlich verursachten
Unfällen innerhalb der MOVEMENT DANCE ACADEMY (Große
Diesdorfer Str.23/24) haftet die Betriebshaftpflichtversicherung
der MOVEMENT DANCE ACADEMY.
8. Die MOVEMENT DANCE ACADEMY übernimmt keine Haftung für
den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und
Geld. Das Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der MOVEMENT
DANCE ACADEMY - Hausordnung, die auch Bestandteil des Vertrages
ist.
9. Das Mitglied stimmt zu, das Aufnahmen und Fotos welche von
dem Mitglied gemacht werden für Werbezecke und Printmedien
verwendet werden dürfen, natürlich ausschließlich
für Tanzschulenwerbung. Alle Foto- und Aufnahmerechte liegen
bei der MOVEMENT DANCE ACADEMY. Weitere Rechtsansprüche
können daher nicht geltend gemacht werden.
10. Vereinbarungen die von diesem Vertrag abweichen, bedürfen
der Schriftform. Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam
oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Punkte hier von
unberührt.
Diese Vereinbarung/Vertrag umfasst zwei Seiten. |